Sachverständigen­büro
Hendrik Lindemann

fon: 09721 - 18092

Bewertungsanlässe

Ein Gutachten schafft Klarheit über einen erheblichen Vermögenswert (Verkehrswert/Marktwert) bzw. langfristige Zahlungsverpflichtungen (Mietwert).

Bei der Veräußerung einer Immobilie

geht es um eine beträchtliche Geldsumme, hier sollte nichts verschenkt werden. Mit dem Wissen über den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie können Sie besser verhandeln, gerade bei den Verkaufsverhandlungen sind leicht Differenzen von einigen 10.000 Euro möglich.

Eine Immobilie
wird vererbt

und ein Verwandter erhält aus der Erbmasse gem. Testament eine Immobilie. Sie selbst sollen entsprechend Ihrem Erbteil ausgezahlt werden. Ein Verkehrswertgutachten schafft hier Klarheit über Ihre Ansprüche. Ggf. ist das Erbstück sehr viel mehr wert, als ursprünglich in Verfügungen, Testamenten oder Erbverträgen erklärt wurde.

Bei Erbschafts- oder Schenkungssteuer

wird durch das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ein fiktiver Verkehrswert ermittelt, der bei älteren Objekten Objekten meist erheblich über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, im Bewertungsgesetz ist aber auch dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben, einen niedrigeren Verkehrswert durch da Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nachzuweisen.

Sie müssen
als Betreuer

zur Deckung der Lebenshaltungs- oder Pflegekosten Ihres Betreuten dessen Immobilie veräußern. Hier wird vom Familiengericht zwingend ein Verkehrswertgutachten gefordert, welches bereits vor den ersten Verkaufsbemühungen vorliegen sollte. Durch die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sichern Sie sich und Ihren Betreuten gegen alle Ansprüche aus möglicher Vermögensverschlechterung ab.

Sie erwerben eine günstige Immobilie

durch eine günstige Gelegenheit, eine Zwangsversteigerung oder weil Sie ein Renditepotential entdeckt haben, welches durch Ihre gezielte Restrukturierung oder Projektentwicklung umgesetzt werden kann. Banken finanzieren zu den günstigsten Konditionen nur 60% des Beleihungswertes, und setzen in der Regel einen Eigenkapitaleinsatz von 20-25% voraus. Durch eine sachverständige Standortanalyse und ein Verkehrswertgutachten mit ertragsorientierten Schwerpunkten kann ein Kreditinstitut zum einen den Beleihungswert überdenken oder ggf. mehr als 80% finanzieren, da die Kreditrisiken ggf. positiver eingeschätzt werden oder der Beleihungswert korrigiert werden kann.

Als Kreditinstitut

benötigen sie eine schnelle und marktgerechte Bewertung der zu finanzierenden Immobilien, für sie stehen insgesamt die Konformität zum Marktgeschehen im Vordergrund und weniger theoretische und ausgefeilte Analyseverfahren, die meist eine nicht vorhandene Genauigkeit vortäuschen und dennoch am Markt vorbei zielen.

Sie wollen die Miete Ihrer Wohnung erhöhen

jedoch fehlt ein Mietspiegel in Ihrer Gemeinde, und auch die notwendigen Vergleichsmieten sind nicht zu recherchieren, und Ihr Wohnungsmieter eine einvernehmliche Mieterhöhung ablehnt. Ein Mietwertgutachten hilft Ihnen, Ihre Mietwohnung am Markt zu vergleichen und im Zweifel auch eine Mieterhöhung gerichtlich durchzusetzen.

Sie wollen die Miete Ihrer Gewerbe­immobilie erhöhen

mangels entsprechender Indexanpassung bleibt Ihnen jedoch nur der Weg über eine Änderungskündigung. Aus Erfahrung wissen Sie, dass entsprechende Mietanpassungen immer wieder Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen sind. Um hier Gerichtskosten und vor allem Zeit zu sparen, ist eine Schiedsgutachterabrede ein sinnvolles Mittel. Sie sparen Geld und Zeit durch die Geschwindigkeit des Verfahrens.

Bei Betriebs­aufgabe

wird durch das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ein fiktiver Verkehrswert ermittelt, der bei gewerblich genutzten Objekten meist erheblich über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, im Bewertungsgesetz ist aber auch dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben, einen niedrigeren Verkehrswert durch da Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nachzuweisen.

Als Insolvenz­verwalter

ist für Sie eine Immobilienbewertung notwendig, da diese ehemals betrieblich genutzten Immobilien häufig nur eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit besitzen. Sie sind für diese Unternehmen deshalb meist werthaltiger als für den freien Markt und müssen hier unter Zerschlagungsgesichtspunkten, ggf. sogar im Liquidationsverfahren bewertet werden.

Als institu­tioneller Immobilien­anleger

oder Fondmanager benötigen Sie einen neutralen, erfahrenen Partner zur Durchführung des Due Diligence. Hier zählen neben der technischen und kaufmännischen Erfahrung und der Marktkenntnis auch die kommunikativen und meditativen Fähigkeiten des Sachverständigen.